§ 6: Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und zwei weiteren Mitgliedern.
Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitglieder des Vorstandes werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung aus den aktiven Mitgliedern in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben aber bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Vorstand ist innerhalb von sechs Wochen für den Rest seiner Amtszeit vom Beirat ein neues Vorstandsmitglied zu Wählen. Die nächste Mitgliederversammlung bestätigt diese Wahl oder nimmt eine Neuwahl vor.
Die Amtsübernahme erfolgt jeweils zum 1.1. des auf die Wahl folgenden Jahres. In der Zeit zwischen Wahl und Amtsübernahme sind anhängige Verfahren zu regeln und die Geschäfte ordnungsgemäß zu übergeben.
