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  <title>Mitgliedschaft</title>
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    <h4>&#167; 3: Mitgliedschaft</h4>

    <ol>
      <li>Mitglied der Gesellschaft kann nach Ma&#223;gabe der folgenden Bestimmungen jede nat&#252;rliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, und jede juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins bejaht und zu f&#246;rdern bereit ist.</li>

      <li>Der Gesellschaft geh&#246;ren aktive, f&#246;rdernde und Ehrenmitglieder an. Aktives Mitglied kann jede Person werden, die auf dem Gebiet der Angewandten Linguistik t&#228;tig ist.<br />
      F&#246;rderndes Mitglied kann jede Person werden, die die Ziele der Gesellschaft ideell und finanziell unterst&#252;tzen will.<br />
      Personen, die sich hervorragende Verdienste um die Gesellschaft, oder die von ihr verfolgten Ziele erworben haben, k&#246;nnen auf Vorschlag des Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit des Beirates zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, falls sie damit einverstanden sind.</li>

      <li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus der Gesellschaft.<br />
      Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Er ist nur auf den Schluss des Gesch&#228;ftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen K&#252;ndigungsfrist zul&#228;ssig.</li>

      <li>Ein Mitglied kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden:<br />
      a) durch Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied mit der Bezahlung von Beitr&#228;gen l&#228;nger als zwei Jahre trotz schriftlicher Mahnung im R&#252;ckstand ist;<br />
      b) auf Antrag des Vorstandes oder mindestens des zehnten Teils der Mitglieder durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn das Verhalten des Mitglieds innerhalb oder au&#223;erhalb der Gesellschaft geeignet ist, deren Ansehen zu sch&#228;digen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffene zu h&#246;ren. Der Beschluss bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.</li>
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