§ 2: Zweck

  1. Die Gesellschaft hat den Zweck, Wissenschaft und Forschung zu fördern und insbesondere die Entwicklung auf allen Gebieten der Angewandten Linguistik in der Bundesrepublik voranzutreiben und zu koordinieren, den Austausch wissenschaftlicher Informationen, Erfahrungen und Ergebnisse zu unterstützen sowie die Zusammenarbeit der hieran interessierten Personen und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene zu intensivieren.
  2. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft entweder in eigener Regie oder in Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden und Institutionen Fachtagungen und Fortbildungskurse durch. Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Möglichkeiten kann die Gesellschaft selbst Forschungsvorhaben durchführen oder fördern. Sie ist Interessenvertretung ihrer Mitglieder in der DFG und anderen wissenschaftlichen Organisationen.
  3. Die Gesellschaft ist politisch unabhängig. Sie dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 (Bundesgesetzblatt Teil 1, S. 1592).
    Sie darf keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.