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  <title>Einkünfte und Mittelverwendung</title>
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    <created>Mai 13 2004 14:00:00 GMT</created>
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    <content><![CDATA[<h4>&#167; 4: Eink&#252;nfte und Mittelverwendung</h4>

    <ol>
      <li>Die Eink&#252;nfte der Gesellschaft bestehen aus Beitr&#228;gen und sonstigen Einnahmen.</li>

      <li>An Beitr&#228;gen kann der Verein eine Aufnahmegeb&#252;hr, laufende Beitr&#228;ge und Teilnahmegeb&#252;hren erheben.</li>

      <li>Die Mitgliederversammlung entscheidet dar&#252;ber, ob eine Aufnahmegeb&#252;hr erhoben werden soll. Sie bestimmt gegebenenfalls die H&#246;he der Aufnahmegeb&#252;hr f&#252;r das kommende Gesch&#228;ftsjahr.<br />
      Die H&#246;he der laufenden Beitr&#228;ge wird von der ordentlichen Versammlung der Mitglieder f&#252;r das kommende Gesch&#228;ftsjahr festgesetzt. Sie soll sich nach dem voraussichtlichen Bedarf des Vereins f&#252;r seine satzungsm&#228;&#223;igen Zwecke richten. Der Vorstand hat dar&#252;ber der Versammlung einen von ihm ausgearbeiteten und vom Beirat gebilligten Vorschlag vorzulegen.</li>

      <li>Die laufenden Beitr&#228;ge sind zum 1. M&#228;rz eines Jahres zu zahlen. Die Aufnahmegeb&#252;hr ist sofort bei Aufnahme eines neuen Mitglieds f&#228;llig. Der Vorstand kann in besonders begr&#252;ndeten F&#228;llen Beitragsreduzierung bzw. -erlass gew&#228;hren.<br />
      Ehrenmitglieder zahlen keine Beitr&#228;ge.</li>

      <li>Die Gesellschaft ist berechtigt, F&#246;rderungsbeitr&#228;ge entgegenzunehmen.</li>

      <li>Alle Beitr&#228;ge, sonstige Einnahmen und etwaige Gewinne werden ausschlie&#223;lich f&#252;r satzungsm&#228;&#223;ige Zwecke verwendet.<br />
      Eine Gew&#228;hrung von Gewinnanteilen an die Mitglieder oder sonstige Zuwendungen auf Grund der Mitgliedschaft sind ausgeschlossen.</li>

      <li>Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig hohe Verg&#252;tungen beg&#252;nstigen.</li>
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